Beseitigung von Hochwasserschäden: Stadt Lebach erhält zusätzliche finanzielle Unterstützung vom Innenministerium
Die Schadenshöhe liegt in Lebach bei rund 7,7 Millionen Euro. Damit ist die Stadt die am zweitstärksten betroffene Kommune im Saarland.
Die Maßnahmen zum Wiederaufbau der durch das Hochwasser beschädigten Infrastruktur – vor allem das städtische Hallenbad – sollen Hochwasser sicher umgesetzt werden. Aus diesem Grund erhält die Stadt Lebach zusätzlich zu den Soforthilfen und den Mitteln aus dem Landeshaushalt für die Beseitigung der Hochwasserschäden Bedarfszuweisungen vom Innenministerium in Höhe von zwei Millionen Euro.
Schäden entstanden unter anderem an der Fußgängerzone, der Tiefgarage City Haus, der Theelbrücke, der Unterführung Pickardstraße und dem Asiatischen Garten. Am stärksten betroffen waren allerdings das Rathaus und das Hallenbad. Die zusätzlichen finanziellen Hilfen sollen der Stadt den Wiederaufbau der beschädigten Infrastruktur ermöglichen.
„Gerade das Hallenbad ist enorm wichtig für die Stadt Lebach und ihre Bürgerinnen und Bürger: Es wird nicht nur von vielen Familien und Seniorinnen und Senioren besucht, sondern auch von zahlreichen Gästen aus den Nachbarkommunen. Außerdem nutzen es insgesamt 16 Schulen für den Schwimmunterricht, darunter auch die Landesförderschulen Louis-Braille und Ruth-Schaumann. Polizei, Bundeswehr und vier DLRG-Ortsverbände gehören ebenfalls zu den regelmäßigen Nutzern des Schwimmbads. Vor diesem Hintergrund ist eine Sanierung unerlässlich“, erklärte Innenminister Reinhold Jost.
Die schnelle und unbürokratische Bereitstellung von Hilfsgeldern durch die Landesregierung sei ein wesentlicher erster Schritt gewesen, um die Kommunen in die Lage zu versetzen, Hochwasserschäden zeitnah und effizient beseitigen zu können, so der Minister weiter.
„Doch damit endet unsere Unterstützung der saarländischen Städte und Gemeinden bei Weitem nicht. Wir müssen auch prüfen, ob die bisher bereitgestellten Mittel ausreichen und gegebenenfalls nachsteuern.“
Lebach zum Beispiel hat sein Hallenbad 2009 bzw. 2010 aus eigenen Mitteln saniert. Die Rückzahlung des dafür aufgenommenen Kredits läuft noch. Die nun durch das Hochwasser erforderlich gewordene Sanierung stellt damit eine enorme Belastung für den städtischen Haushalt dar und kann allein mit den Soforthilfen nicht umgesetzt werden. Das gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass bei den Instandsetzungsarbeiten nicht nur der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen, sondern auch Vorsorge für mögliche zukünftige Hochwasserereignisse dieser Art zu treffen ist.
Der Minister betont: „Lebach hat im Anschluss an das Hochwasser von 1993 diverse Schutzmaßnahmen ergriffen. Bis zu diesem Jahr haben sich diese auch bewährt. Nun müssen sie allerdings kritisch beleuchtet und verbessert werden. Dazu gehört unter anderem auch die Prüfung von Gebäudestandorten hinsichtlich der Hochwassersicherheit, z.B. beim Hallenbad. Wir werden in diesem Bereich ebenfalls weiterhin Hand in Hand mit den Kommunen zusammenarbeiten, um das Saarland in Zukunft bestmöglich auf Ereignisse solcher Art vorzubereiten.“
Bürgermeister Klauspeter Brill bedankt sich bei Minister Jost und der Landesregierung für die schnelle und unbürokratische Hilfe: „Wir sind sehr dankbar für diese finanzielle Unterstützung. Damit ist der Weg frei für den Wiederaufbau der so wichtigen städtischen Infrastruktur. Dies hätten wir als Kommune alleine niemals stemmen können. Es wird zwar noch eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen, aber nun haben die Verwaltung, der Stadtrat und vor allem die Bevölkerung eine Perspektive – gerade hinsichtlich der Wiedereröffnung unseres Hallenbades.“
Hintergrund Zur Schadensregulierung für die Kommunen hat die Landesregierung im Nachtragshaushalt 33 Millionen Euro bereitgestellt, sowie insgesamt 10 Millionen Euro Bedarfszuweisungen als Soforthilfe. Die Soforthilfen für das Jahr 2024 in Höhe von 5 Millionen Euro werden in erster Linie zur schnellen Instandsetzung von Infrastruktur- und Gebäudeschäden betroffener Kommunen verwendet. So werden u.a. Technikanlagen in Verwaltungsgebäuden oder Heizungsanlagen in Vereinshäusern repariert, oder bereits getätigte Aufwendungen unbürokratisch und schnell abgegolten. Auf die Bedarfszuweisungen an den Saar-Pfalz-Kreis, der 858.048 € erhielt, folgten die zu den Soforthilfen für Kommunen im Regionalverband Saarbrücken (rund 1,62 Millionen Euro), und in den Landkreisen Neunkirchen (508.778 Euro), Saarlouis (rund 1,38 Millionen Euro), Merzig-Wadern (341.854 Euro) und St. Wendel (285.548 Euro). Für das Jahr 2025 ist eine weitere Teilzahlung von 5 Millionen Euro vorgesehen.
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