Sehr geehrte Damen und Herren,
um Ihnen die Planung des Wahlabends Stichwahl des Oberbürgermeisters in Saarlouis zu erleichtern, bitten wir Sie, die folgenden Informationen zu beachten.
Übersicht:
- Wahllokale schließen um 18 Uhr
- Die Ergebnisse werden per Beamer im Sitzungssaal auf der Leinwand sowie auf den Bildschirmen bis zur Bekanntgabe des Endergebnisses fortlaufend aktualisiert.
- Die aktuellen Ergebnisse sind fortlaufend online einzusehen im Votemanager unter dem Link: Direktlink zur Präsentation (nach unten scrollen).
- Das Ergebnis (Gesamt und Wahlbezirke) wird über den üblichen Presseverteiler auch digital zur Verfügung gestellt sowie auf Saarlouis.de veröffentlicht.
Ablauf:
Am Wahlsonntag, 23. Juni, schließen die Wahllokale um 18 Uhr. Das vorläufige Endergebnis steht fest, wenn alle 19 Urnenwahlbezirke und die 10 Briefwahlbezirke ihre Ergebnisse übermittelt haben und die entsprechenden Stimmen in der Gesamtrechnung berücksichtigt sind
Da es eine hohe Zahl an Briefwählern gibt, wird damit gerechnet, dass die Auszählung länger dauern kann. Das liegt daran, dass die Wahlbriefe erst mit der Schließung der Wahllokale geöffnet werden können, bevor hier mit der Auszählung begonnen werden kann.
Das amtliche Endergebnis stellt der Gemeindewahlausschuss in seiner Sitzung am Montag, 24. Juni, fest. Die Sitzung des Gemeindewahlausschusses ist öffentlich und beginnt um 17 Uhr im Empfangssaal des Rathauses.
Zeithorizont:
Wann genau das Ergebnis am Wahlabend vorliegt, kann nicht vorhergesagt werden. Wir gehen jedoch davon aus, dass nicht mit einem vorläufigen amtlichen Endergebnis zu rechnen ist vor 19.00 Uhr. Diese Angabe ist ohne Gewähr und dient Ihrer groben Orientierung.
Foto-und Filmaufnahmen
Gemäß der Bundeswahlleiterin gilt folgende Regelung*.
Zulässig:
- „Allgemeine“ (kurze) Film-, Fernseh- und Hörfunkübertragungen von Medienvertretern aus den Wahl- und Auszählungsräumen („Moment-/Überblickaufnahmen“) sind grundsätzlich zulässig, sofern der ordnungsgemäße Ablauf der Wahl, die Auszählung und die Meldungen nicht beeinträchtigt werden; Aufnahmen von Wählern und Wahlvorstandsmitgliedern sind nur mit deren Zustimmung zulässig.
Nicht zulässig:
- Foto- oder Videoaufnahmen durch beobachtende Dritte ohne Zustimmung der abgebildeten Personen (Recht am eigenen Bild), auch nicht von vermuteten Unregelmäßigkeiten.
- Es besteht kein Anspruch darauf, dass für eine Fotodokumentation von Wahlunterlagen der Wahlvorstand seinen Auszählungsprozess unterbricht.
- Die Wahlbeobachtung endet mit Feststellung und Bekanntgabe des Wahlergebnisses. Alles Weitere, wie die Übergabe der Wahlunterlagen an die Gemeindewahlbehörde, die Übermittlung des Ergebnisses an die übergeordnete Wahlbehörden, gehören nicht mehr zur Wahlbeobachtung.
* Die in diesem Punkt aufgelisteten Regelungen entstammen der „Handreichung zum Umgang mit Wahlbeobachtern“, Information der Bundeswahlleiterin, März 2024
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Kontakte:
Vor der Wahl: Stefan Klein (06831) 443 – 239, wahlamt@saarlouis.de
Am Wahlabend: Sascha Schmidt (06831) 443 – 243, presse@saarlouis.de